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   LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06   

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LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06 (https://dejure.org/2007,30192)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.07.2007 - 21 O 426/06 (https://dejure.org/2007,30192)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 21 O 426/06 (https://dejure.org/2007,30192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Dies sind hier 29 Tage zwischen Ablauf der Verjährungsfrist und Zustellung, wobei die Zeit ab Eingang des Vorschusses wiederum den Klägern nicht zur Last fällt, weil die Verzögerung der Zustellung bei Gericht nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt (vgl. BGH vom 25.11.1985 -II ZR 236/84- NJW 1986, 1347, 1348).

    Hätten die Kläger am 31.12.2006 Klage erhoben, wäre ihnen eine Kostenanforderung - deren Eingang sie auch nach Ablauf der Verjährungsfrist hätten abwarten dürfen (vgl. etwa BGH vom 25.11.1985 -II ZR 236/84- NJW 1986, 1347, 1348) - nicht vor dem 03. oder 04.01.2007 zugegangen, worauf sie wiederum zwei Wochen mit der Einzahlung des Vorschusses hätten zuwarten dürfen.

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    2) Ist zu diesem Zeitpunkt die Rechtsfolge des Fehlens geklärt (hier: endfälliges Darlehen mit Tilgung durch anzusparende Kapitallebensverischerung, vgl. BGH vom 18.12.2001 -XI ZR 156/01- BGHZ 149, 302), beginnt die Verjährung bereits mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen ist.

    Dass bei einem Verbraucherkredit, der vermittels einer Kapitallebensversicherung ganz oder teilweise getilgt werden soll, die vom Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung den Gesamtbetrag aller von ihm zu erbringenden Leistungen angeben muss, war auch spätestens durch die Entscheidung des BGH vom 18.12.2001 (-XI ZR 156/01- BGHZ 149, 302) höchstrichterlich geklärt.

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Daher kommt es etwa nicht darauf an, ob der Kläger die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (BGHZ 138, 247, 252; BGHZ 150, 172, 186; BGH NJW 1999, 2041, 2042 mwN., alle zu § 852 BGB aF.).

    Nur wenn die Rechtslage unübersichtlich oder so zweifelhaft ist, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, kann der Verjährungsbeginn ausnahmsweise auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein (BGHZ 6, 195, 202; BGHZ 138, 247, 252; BGH NJW 2005, 429, 433).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Ermäßigt sich ein Zinssatz nach § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG aF., so sind in die Erstattung darüber hinausgehender Zinszahlungen nicht nur im Vertrag als Zinsen bezeichnete, sondern auch sonstige laufzeitabhängige Vergütungen mit zinsähnlichem Charakter einzubeziehen (BGH vom 14.09.2004 -XI ZR 11/04- NJW-RR 2005, 483 ff).

    Dass es sich materiell um Zinsen handelte, rechtfertigt nicht die Anwendung des § 197 BGB aF., weil das Disagio nur einmalig zu entrichten und mit Verrechnung bei Auszahlung des Darlehens in einem Zug beglichen war (vgl. BGH vom 14.09.2004 -XI ZR 11/04- NJW-RR 2005, 483 ff mN.).

  • BGH, 11.07.1995 - XI ZR 28/95

    Berechnung der anteiligen Erstattung eines Disagios wegen vorzeitiger

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Ob Entgelte als von § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG erfasste laufzeitabhängige Zinsen oder als laufzeitunabhängige und damit von dieser Vorschrift nicht erfasste Kosten einzuordnen sind, ist zwar im Einzelfall im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHZ 111, 287, 288; BGH WM 1995, 1617).

    Zum anderen lässt sich ein Auszahlungsverlust von 10% mit dem einmaligen Aufwand der Klägerin bei der Darlehensgewährung nicht rechtfertigen, nachdem dieser Betrag deutlich über den bei einer Darlehensgewährung entstehenden laufzeitunabhängigen Kosten liegt (vgl. BGHZ 111, 287, 292f; BGH WM 1995, 1617).

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Ob Entgelte als von § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG erfasste laufzeitabhängige Zinsen oder als laufzeitunabhängige und damit von dieser Vorschrift nicht erfasste Kosten einzuordnen sind, ist zwar im Einzelfall im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BGHZ 111, 287, 288; BGH WM 1995, 1617).

    Zum anderen lässt sich ein Auszahlungsverlust von 10% mit dem einmaligen Aufwand der Klägerin bei der Darlehensgewährung nicht rechtfertigen, nachdem dieser Betrag deutlich über den bei einer Darlehensgewährung entstehenden laufzeitunabhängigen Kosten liegt (vgl. BGHZ 111, 287, 292f; BGH WM 1995, 1617).

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Zwar hat der BGH wiederholt entschieden, dass als geringfügig nur Zustellungsverzögerungen von bis zu 14 Tagen anzusehen seien (vgl. BGH vom 09.11.1994 -VIII ZR 327/93- NJW-RR 1995, 254, sub II.2.a. mwN.; BGH vom 20.04.2000 -VII ZR 116/99- NJW 2000, 2282 sub II.1. mwN.; BGH vom 24.05.2005 -IX ZR 135/04- Grundeigentum 2005, 1420).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Zwar hat der BGH wiederholt entschieden, dass als geringfügig nur Zustellungsverzögerungen von bis zu 14 Tagen anzusehen seien (vgl. BGH vom 09.11.1994 -VIII ZR 327/93- NJW-RR 1995, 254, sub II.2.a. mwN.; BGH vom 20.04.2000 -VII ZR 116/99- NJW 2000, 2282 sub II.1. mwN.; BGH vom 24.05.2005 -IX ZR 135/04- Grundeigentum 2005, 1420).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Ein bestimmender Schriftsatz ist dann "demnächst" zugestellt, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben (vgl. BGHZ 145, 358, 362 f).
  • BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68

    Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche

    Auszug aus LG Berlin, 05.07.2007 - 21 O 426/06
    Ein solcher Aspekt ist hier die Erwägung, dass trotz Verzögerung eine Zustellung rechtzeitig ist, wenn sie zu keinem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies bei normaler und ungestörter Bearbeitung einer am letzten Tag der Frist eingegangenen Klage der Fall wäre (vgl. BGH vom 12.02.1969 -IV ZR 539/68- NJW 1969, 928; KG vom 18.04.2000 -6 U 5472/99- KGR Berlin 2000, 233 f).
  • KG, 18.04.2000 - 6 U 5472/99
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 135/04

    Begriff der Zustellung demnächst

  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91

    Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

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